Flurbereinigungsverfahren Groß-Rohrheim B 44 (UF 1767)
Informationen des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim
Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet umfasst den östlich der Bahnlinie gelegenen Teil der Gemarkung Groß-Rohrheim mit Ausnahme der Ortslage, den Gewerbeflächen und den für den Wohn- und Gewerbenutzung vorgesehenen Flächen. Aus der Gemarkung Biblis sind Flächen östlich der B 44 in das Verfahren einbezogen.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 734 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 800 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1600 |
Beteiligte Gemeinde(n) | Groß-Rohrheim, Biblis |
Betroffene Gemarkungen | Groß-Rohrheim, Biblis |
Ziele des Verfahrens
Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens Groß-Rohrheim B 44 ergeben sich zusammengefasst aus dem Flurbereinigungsbeschluss:
- Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes zur Vermeidung der durch das Unternehmen entstehenden erheblichen landeskulturellen Nachteile.
- Insbesondere die An- und Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wegenetzes und der landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen durch die Neugestaltung vermieden werden.
- Neben den unternehmensbedingten Zielen sollen auch im erforderlichen Umfang zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durchgeführt werden.
Verfahrensablauf
Einleitende Informationen (Aufklärungsversammlung) | 18.06.2008 |
Anordnungsbeschluss | 06.08.2008 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 20.11.2008 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 26.02.2010 |
Feststellung der Wertermittlung | 2013 |
Planwunschtermin | 2013 |
Abfindungsvereinbarung | 2014 |
Allgemeiner Besitzübergang | 2015 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | 2017 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 2018 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 2018 |
Schlussfeststellung (Abschluss des Verfahrens) | 2019 |
Bekanntmachungen und Karten
Durch die Internetveröffentlichung werden keine Rechtsmittelfristen begründet. Maßgebend für die öffentlichen Bekanntmachungen sind die Veröffentlichungen in den Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen. Einleitende Informationen
Flurbereinigungsbeschluss
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft besteht aus fünf Mitgliedern.
Mitglieder | Stellvertreter |
---|---|
Georg Menger | Kurt Kautzmann |
Heinz Knecht | Uwe Olf |
Klaus Menger | Rainer Bersch |
Karl-Heinz Hofmann | Volker Christmann |
Hans Georg Müller | Manfred Gölz |
Vorsitzendes Mitglied des Vorstandes: Klaus Menger, Tel.: 06245 9077723
Vertreter: Georg Menger
Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Groß-Rohrheim B 44
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Tiergartenstr. 7 b, 64646 Heppenheim
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim
Tel.: 06252 127-0
Fax: 06252 127-8290
E-Mail schreiben
Verfahrensleiter:
Onno Diddens
Tel.: 06252 127-8224
E-Mail schreiben
Bodenordnung:
Siegfried Rex
Tel.: 06252 127-8249
Landschaftsentwicklung:
Renate Hohn
Tel.: 06252 127-8220
Wegebau:
Catherine Nziki
Tel.: 06252 127-8218 Finanzierung / Verwaltung:
Jürgen Funke
Tel.: 06252 127-8229
Weitere Informationen zum Verfahren
Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 24.10.2007 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Zulässigkeit der Enteignung für den Bau der Ortsumgehung Groß-Rohrheim festgestellt und bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde die Einleitung einer Unternehmensbereinigung nach § 87 FlurbG als das mildere, verhältnismäßigere Mittel zur Flächenbereitstellung beantragt.
Nach Durchführung der Anhörung nach § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG und der Aufklärungsversammlung nah § 5 Abs. 1 FlurbG wurde das Flurbereinigungsverfahren am 06.08.2008 nach § 87 FlurbG für Teile der Gemarkungen Groß-Rohrheim und Biblis von der oberen Flurbereinigungsbehörde angeordnet.
Durch das Unternehmen werden für Trasse sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Der Bedarf für den Trassenbereich beträgt ca. 7 ha, für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ca. 4 ha benötigt. Der weitaus überwiegende Anteil dieser Flächen besteht aus privatem Grundeigentum.
Durch die Neuordnung des Grundeigentums im Rahmen der Flurbereinigung kann dieser Landsverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Dadurch werden wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert.