Beflaggungstermine in Hessen

Die Beflaggung der öffentlichen Gebäude in Hessen ist mit Erlass vom 21. November 2022 (Staatsanzeiger Nr. 47, S.1277) für das Land Hessen geregelt.

Die Vorschriften des Hessischen Beflaggungserlasses gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Landes. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude entsprechend zu beflaggen.

Ohne besondere Anordnung ist an folgenden Tagen zu beflaggen:

DatumAnlass
27. JanuarTag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus*
11. MärzGedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt
01. MaiTag der Arbeit
09. MaiEuropatag
23. MaiJahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17. JuniJahrestag des 17. Juni 1953
20. JuniBundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20. JuliJahrestag des 20. Juli 1944
3. Sonntag im SeptemberHessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen
3. OktoberTag der deutschen Einheit
2. Sonntag vor dem 1. AdventVolkstrauertag*
1. DezemberJahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen

 *Am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.

Zudem wird geflaggt zu den Tagen allgemeiner Wahlen

  •     Wahl zum Europäischen Parlament
  •     Bundestagswahl
  •     Landtagswahl
  •     Kommunalwahlen

Beflaggungen aus sonstigen besonderen Anlässen werden vom Ministerium des Innern und für Sport bestimmt und bekannt gegeben.