Beflaggungstermine in Hessen
Die Beflaggung der öffentlichen Gebäude in Hessen ist mit Erlass vom 21. November 2022 (Staatsanzeiger Nr. 47, S.1277) für das Land Hessen geregelt.
Die Vorschriften des Hessischen Beflaggungserlasses gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Landes. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude entsprechend zu beflaggen.
Ohne besondere Anordnung ist an folgenden Tagen zu beflaggen:
Datum | Anlass |
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27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus* |
11. März | Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt |
01. Mai | Tag der Arbeit |
09. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Jahrestag des 20. Juli 1944 |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag* |
1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
*Am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.
Zudem wird geflaggt zu den Tagen allgemeiner Wahlen
- Wahl zum Europäischen Parlament
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahlen
Beflaggungen aus sonstigen besonderen Anlässen werden vom Ministerium des Innern und für Sport bestimmt und bekannt gegeben.