Gemeinde Gro�-Rohrheim

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Gemeindeverwaltung Groß-Rohrheim

Rheinstraße 14, 68649 Groß-Rohrheim
Tel.: 0 62 45 90777-0
Fax: 06245 90777-27
info(@)gross-rohrheim.de

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Vergabe von Baugrundstücken

Vergabe von Baugrundstücken zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit Belegungs- und Benennungsrecht zugunsten der Gemeinde im Baugebiet „Am Bibliser Weg III“, 1. Abschnitt Die Gemeinde Groß-Rohrheim vergibt vier Baugrundstücke zur Errichtung von mehreren Mehrfamilienhäusern im Baugebiet „Am Bibliser Weg III“, 1. Abschnitt. Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im kombinierten Höchstpreis- und Konzeptverfahren zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit Belegungs- und Benennungsrecht zugunsten der Gemeinde Groß-Rohrheim. Neben einem Kaufpreis-Gebot (€/m²) haben Bieter auch die Möglichkeit eine höhere Punktzahl durch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz mit Belegungsund/oder Benennungsrechten für die Gemeinde zu erzielen. Für den Kaufpreis wird ein Mindestgebot für die Grundstücke von 150,00 €/m2 festgesetzt. Neben den Grundstückskosten sind Erschließungskosten in Höhe von 100,00 €/m2 für Wohnbauflächen und in Höhe von 40,00 €/m2 für Gemeinschaftsstellplätze zu entrichten.

Weitere Informationen sind abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Groß-Rohrheim unter https://www.gross-rohrheim.de/ (hier: Neues aus Groß-Rohrheim).

Die Unterlagen zum Vergabeverfahren und den Baugrundstücken sind auch bei der Gemeindeverwaltung Groß-Rohrheim, Rheinstraße 14, 68649 Groß-Rohrheim, einzusehen. Das Bewerbungsverfahren beginnt sofort und endet am Freitag, 14. Juni 2024, um 10:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Angebote abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass nur Angebote innerhalb der oben genannten Frist berücksichtigt werden können. Die Grundstücksvergabe erfolgt durch den Gemeindevorstand. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht nicht. Besonderheiten Die Erwerber verpflichten sich im Grundstückskaufvertrag, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der Beurkundung des Kaufvertrags mit dem Rohbau zu bebauen, innerhalb weiterer zwei Jahre das Wohngebäude bezugsfertig zu stellen. Für unbebaute Grundstücke oder Grundstücke mit einem Rohbau wird der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht eingeräumt, falls die Bauverpflichtung nicht eingehalten wird. Soweit im Verfahren falsche Angaben gemacht werden und daraus eine Bevorzugung bei der Grundstücksvergabe erfolgt, führt dies zu einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe wird in Höhe von 50 % des Kaufpreises festgesetzt. Dies ist grundbuchmäßig durch Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts und der Strafzahlung abzusichern. Der Wiederkaufspreis ist der Kaufpreis ohne Zinsvergütung. Bei Fragen zur Bebaubarkeit, Fragen der Erschließung, zur Teilnahme am Bieterverfahren oder zum notariellen Grundstückskaufvertrag, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Groß-Rohrheim, Herrn Dinges (06245/9077715) oder Bürgermeister Krug (06245/90777-17) bzw. an info@gross-rohrheim.de.

Ihr Angebot richten Sie bitte an folgende Adresse: Gemeinde Groß-Rohrheim z. Hd. Alexander Dinges Rheinstraße 14 68649 Groß-Rohrheim oder per Mail: info@gross-rohrheim.de .

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